Förderaufruf für Demokratieprojekte im Kreis Unna

Silhouette von Menschen, die sich umarmen

Einzelprojektförderung im Rahmen der Partnerschaft für Demokratie Kreis Unna

Sie möchten sich für demokratische Teilhabe, gegen Extremismus oder gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit engagieren und haben bereits eine Projektidee?

Die Partnerschaft für Demokratie Kreis Unna fördert Projektvorhaben von zivilgesellschaftlichen Akteuren. Gefördert werden können Projekte, die:

  • demokratische Teilhabe und Werte stärken sowie Selbstwirksamkeitserfahrungen vermitteln,
  • sich der Förderung des demokratischen und pluralistischen Miteinanders sowie des respektvollen Dialogs auf Augenhöhe widmen,
  • Vielfalt und Toleranz fördern und sichtbar machen,
  • oder sich politisch oder religiös begründeten Extremismus und anderen Ideologien gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit entgegenstellen.

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Wer kann Anträge stellen?

  • Antragsberechtigt sind juristische Personen, z.B. Vereine, Organisationen, Stiftungen oder Religionsgemeinschaften, die im Kreis Unna ansässig sind. Die Stadt Lünen bietet eine eigene Förderung an. 
  • Zuwendungsempfänger müssen auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen und eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit gewährleisten.

Wofür können Anträge gestellt werden?

  • Zuwendungen werden zur Deckung notwendiger Ausgaben für einzelne, zeitlich befristete Projektvorhaben gewährt.
  • Projektvorhaben können sich an Kinder, Jugendliche, Erwachsene, engagierte Bürger*innen, Vereine und Multiplikator*innen oder an die breite Öffentlichkeit wenden.
  • Nicht förderfähig sind Projekte ohne Bezug zum Kreis Unna, mit agitatorischen Zwecken sowie bestehende Regelangebote.

Für welchen Zeitraum können Anträge gestellt werden?

  • Grundsätzlich können Anträge fortlaufend gestellt werden. Wichtig ist, dass die Projektdurchführung im gleichen Jahr der Antragstellung stattfindet.
  • Förderzempfehlungen werden im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Sitzungen des Bündnisses für Demokratie ausgegeben.

Weitere Voraussetzungen:

  • Bei allen Veröffentlichungen ist sicherzustellen, dass die Zuwendungsempfänger*innen in geeigneter Weise auf die Förderung des Projektes im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ hinweisen.
  • Die Bewerbung des Projektes darf erst nach Förderzusage und Freigabe durch die Koordinierungs- und Fachstelle erfolgen.
  • Sie verpflichten sich, nach Projektförderung einen Verwendungsnachweis, bestehend aus Sachbericht und Finanzbericht, einzureichen.
  • Bei entsprechender Aufforderungen durch den Bund erklären Sie sich zur Teilnahme an Maßnahmen der Qualitätssicherung, Evaluation oder Erfolgskontrolle bereit.
  • Datenschutzrechtliche Bestimmungen sind im Rahmen der Projektumsetzung konsequent zu beachten. Insbesondere wird auf die Datenschutz-Grundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz hingewiesen.
  • Gender-, Diversity Mainstreaming und Inklusion sind als Leitprinzipien im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ stets zu beachten.

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Wir freuen uns auf Ihre Projektideen!

Für Fragen, Anregungen und Beratung steht Ihnen die Koordinierungs- und Fachstelle der Partnerschaft für Demokratie Kreis Unna gerne zur Verfügung:

Multikulturelles Forum e.V.

Dominik Donges

E-Mail: donges@multikulti-forum.de

Tel.: 02306 30630-44

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