Bildungsscheck 2.0
Jetzt 500 € Zuschuss für Ihre berufliche Weiterbildung sichern
Wer sich beruflich weiterbilden möchte, kann in Nordrhein-Westfalen finanzielle Unterstützung erhalten: Mit dem Bildungsscheck NRW 2.0.
Was ist der Bildungsscheck 2.0?
Der Bildungsscheck unterstützt Beschäftigte und Berufsrückkehrende dabei, ihre berufliche Beschäftigungsfähigkeit durch lebensbegleitendes Lernen zu sichern und weiterzuentwickeln. Gerade für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte kann das eine gute Gelegenheit sein, Sprachkenntnisse im beruflichen Kontext auszubauen, eine Qualifizierung nachzuholen oder sich für den nächsten Karriereschritt fit zu machen.
Wer wird gefördert?
Anspruch auf den Bildungsscheck haben Personen, die:
- ihren Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben,
- beschäftigt oder Berufsrückkehrer*in sind,
- ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 50.000 € (Alleinstehende) bzw. 100.000 € (Ehepaare) haben,
- dies durch einen Einkommensteuerbescheid nachweisen können, der nicht älter als zwei Jahre ist.
Der Bildungsscheck kann einmal pro Kalenderjahr genutzt werden.
Wie hoch ist die Förderung?
Gefördert werden 50 % der Kursgebühren, bis zu einer maximalen Höhe von 500 Euro. Den restlichen Betrag tragen Teilnehmende selbst. Nicht förderfähig sind Kosten für Anreise, Verpflegung und Unterbringung.
Welche Weiterbildungen werden gefördert?
Förderfähig sind Maßnahmen zur beruflichen Kompetenzentwicklung, zum Beispiel:
- Erweiterung von Fachwissen
- soziale und methodische Kompetenzen (z. B. Kommunikation, Konfliktlösung, Moderation, Projektmanagement)
- Befähigungs- und Sachkundenachweise
- Berufsabschlüsse und akademische Grade
Nicht förderfähig sind unter anderem Maßnahmen zur Erholung, Gesundheitsprävention, Unterhaltung oder privaten Haushaltsführung, Einzelcoachings, Prüfungsvorbereitungen sowie der Erwerb der Fahrerlaubnis.
So wird der Bildungsscheck beantragt
- Registrierung im ESF-Onlineportal des Landes NRW (www.mags.nrw/esf-online-antrag)
- Antragstellung spätestens einen Tag vor Beginn der Weiterbildung, eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen
- Teilnahme an der Weiterbildung
- Nach Abschluss: Hochladen der Unterlagen (Teilnahmebestätigung, Rechnung, Einkommensteuerbescheid)
- Die zuständige Bezirksregierung prüft den Antrag und überweist den Förderbetrag
Beratung und Kontakt
Bei Fragen rund um den Bildungsscheck 2.0 hilft die zentrale Beratungsstelle der G.I.B. NRW weiter.
Das Förderprogramm wird vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) NRW angeboten und durch Mittel der Europäischen Union (ESF) kofinanziert.