Die Coronaschutz-Verordnung des Landes NRW untersagt es außerschulischen Bildungsträgern aus Gründen des Infektionsschutzes weiterhin ihre Türen zu öffnen. Alle unserer Geschäftsstellen bleiben daher noch mindestens bis einschließlich 3. Mai geschlossen. Eine Entscheidung darüber, wie es ab dem 4. Mai weitergeht, wird aller Voraussicht nach am 30. April fallen. In der Zwischenzeit sind wir natürlich weiter für Sie im Dienst und telefonisch wie online für Sie erreichbar. Unsere Kontaktdaten finden Sie bei den entsprechenden Angeboten oder unter Team. Gleichzeitig arbeiten wir daran, wie wir Sie demnächst unter neuen Hygienebedingungen wieder in unseren Räumlichkeiten empfangen können.