Allgemeines zum Thema 'Einbürgerung'

Voraussetzungen für die Anspruchseinbürgerung;

Wenn Sie Ihren Lebensmittelpunkt in der Bundesrepublik Deutschland sehen und folgende Voraussetzungen erfüllen, haben Sie einen Anspruch auf Einbürgerung;

  • Seit acht Jahren gewöhnlicher und rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland
  • Unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine Aufenthaltserlaubnis (nicht alle Aufenthaltserlaubnisse dienen einer Einbürgerung, siehe hier...)
  • Eigenständiger Verdienst des Lebensunterhalts (ohne Leistungen nach dem SGB XII, auch Sozialhilfe genannt und Leistungen nach dem SGB II,auch Arbeitslosengeld II genannt)
  • Kenntnisse der deutschen Sprache
  • Keine Vorstrafen
  • Bestehen des Einbürgerungstests
  • Bekenntnis zu Werten Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland (Loyalitätserklärung)
  • Verlust / Aufgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit

Sollten Ihre Voraussetzungen von denen der oben genannten abweichen, können Sie immer noch durch das Ermessen der Einbürgerungsbehörde eingebürgert werden. Bei dieser sogenannten Ermessenseinbürgerung besteht jedoch kein Anspruch, eingebürgert zu werden. Wenn Sie diesbezüglich Fragen haben, sind wir Ihnen gerne behilflich.

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Vorteile und Pflichten einer Einbürgerung:

Vorteile:

  • Berufsfreiheit
  • freie Wahl des Aufenthaltsortes, Wohnortes und Arbeitsplatzes
  • aktives und passives Wahlrecht
  • Begünstigung bei der Jobsuche
  • feier Zugang zum öffentlichen Dienst
  • leichterer Zugang zu Sozialleistungen
  • Nachzug von Familienmitgliedern
  • Schutz im Inland
  • Schutz im Ausland
  • Reisefreiheit ohne Visum

Pflichten:

  • Aufgabe der vorherigen Staatsangehörigkeit
  • Verpflichtung gegenüber dem Staat