Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2.0 - Die Änderungen bei der Erwerbs- und Bildungsmigration

Schon seit dem 1. März 2024 gelten viele neue Regelungen für die Erwerbs- und Bildungsmigration. Am 1. Juni ist mit der Einführung der „Chancenkarte“ für die Arbeitssuche und eines Punktesystems die letzte Stufe der Änderungen durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2.0 in Kraft getreten.
Es ergeben sich Verbesserungen insbesondere in Bezug auf die Ausweitung von Nebentätigkeiten, die Aufhebung von Zweckwechselverboten, die Einführung von Beschäftigungsmöglichkeiten für Pflegehilfskräfte und die Ausweitung des Aufenthalts für unqualifizierte Beschäftigung.
Zudem gibt es nun neben der Ausbildungsduldung eine Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Menschen (§ 16g AufenthG). Durch die gesetzlichen Änderungen und durch die Einführung einer stichtagsgebundenen Regelung bei Rücknahme des Asylantrags gibt es ein paar wenige neue Möglichkeiten des Spurwechsels.
In der Fortbildung werden die gesetzlichen Änderungen durch das FEG 2.0 vorgestellt. Daneben werden auch die Möglichkeiten des Spur- und Zweckwechsels und die Umsetzung des neuen § 16g AufenthG erläutert.
in Kooperation mit der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. (GGUA)
