Jüdische Speisegesetze. Sie sind Bestandteil der jüdischen Ge- und Verbote „Mizwot“ und somit auch der jüdischen Gesetzgebung „Halacha“. Sie haben einige Grundlagen, wie z.B. die in der Tora klar definierten und zum Verzehr erlaubten Tierarten. Landtiere müssen z.B. zweigespaltene Hufe haben und Wiederkäuer sein (z.B. Rinder, Schafe und Ziegen). Außerdem müssen sie tiergerecht geschächtet werden (siehe Schächten). Im Wasser lebende Tiere sind dann koscher, wenn sie Flossen und Schuppen haben. Dementsprechend sind z.B. Schweinefleisch und Meeresfrüchte nicht zum Verzehr erlaubt. Zusätzlich darf man Speisen aus milchigen und fleischigen Lebensmitteln nicht gleichzeitig zubereiten und verzehren. Erlaubte Lebensmittel werden auch als „koscher“ und das Gegenteil als „trefe“ bezeichnet.