Mahr / Mehir

Islam

dt. »Brautgabe«

Heiratsgut des Bräutigams an seine Braut, meistens in Form von Geld oder Gold. Die Höhe der Mahr wird bei einer religiösen Trauung vor den Anwesenden ausgesprochen. Der Islam gewehrt der Frau das Recht, die Mahr in der von ihr festgelegten Höhe von ihrem zukünftigen Ehemann zu verlangen und frei über die Mahr zu verfügen.