Gelübde zwischen zwei nicht blutsverwandten alevitischen Personen oder zwei Ehepaaren, die sich für eine Weggemeinschaft entschieden haben. Das Ablegen des Gelübdes geschieht in Anwesenheit eines Geistlichen. Mit dem Gelübde geben sie sich das Wort, sich gegenseitig zu unterstützen und bei möglichem Todesfall die Verantwortung für die Kinder des/der anderen zu übernehmen. Eine Eheschließung unter den Kindern und den Kindeskindern ist daher streng untersagt. Die „spirituelle Brüderschaft“ geht bis zu sieben Generationen.