Corona-Update zu unserer Arbeit

Junger Mann mit Mund-Nasenschutz
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Neue Coronaschutzverordnung 

Am 2. November 2020 tritt die neue Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen in Kraft. Damit sind verschärfte Maßnahmen zur Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie verbunden. Unter Anderem legt die Verordnung fest, welche Angebote im Bereich der Weiterbildung weitergeführt werden dürfen, welche Bedingungen hierfür gelten und welche Aktivitäten bis Ende November ausdrücklich nicht mehr erlaubt sind.

Nach §7 der Verordnung sind nur noch ausbildungs- und berufsbezogene Aus- und Weiterbildungsangebote sowie bestimmte Angebote zur Integration zulässig.

Auswirkungen auf unsere Arbeit

Für uns bedeutet das konkret, dass Weiterbildungsangebote aus unserem Fachbereich "Arbeit&Qualifizierung" sowie Deutschkurse weiterhin als Präsenzkurse stattfinden dürfen. Im Rahmen der Kursdurchführung ist die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern sowie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend. Dies gilt auch während des Unterrichts und am eigenen Sitzplatz.

Alle weiteren Kurse unseres Bildungswerks Multi-Kulti sowie die niedrigschwelligen Angebote unserer Integrationsagenturen fallen in diesem Monat leider aus.

Unsere vielfältigen Beratungsangebote gehen telefonisch und online weiter. Einzelberatung vor Ort findet weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung statt.

Die Projekte unseres Fachbereichs „Gesellschaft & Prävention“ arbeiten ebenfalls weiter. Gruppenaktivitäten finden jedoch nicht mehr in Präsenz, sondern ausschließlich online statt.

Wir arbeiten daran, so viele unserer Angebote und Dienstleistungen wie möglich auch unter den aktuellen Einschränkungen anbieten zu können. Gleichwohl hat für uns die Gesundheit sowohl unserer Teilnehmenden und Ratsuchenden als auch unserer Mitarbeitenden oberste Priorität. Bei eventuell eintretenden Terminausfällen und Verzögerungen im Arbeitsablauf bitten wir Sie daher um Verständnis.