Von A wie Arbeitsvertrag bis Z wie Zeitarbeit

Berater*innen referieren über Arbeitsrecht

Deine Rechte auf dem deutschen Arbeitsmarkt

Worauf muss ich achten, bevor ich einen Arbeitsvertrag unterschreibe, wie viele Urlaubstage stehen mir zu, und welche Rechte habe ich in der Leiharbeit? Über diese und weitere Fragen referierten heute Aydoğan Gül und Josephine Barsch vom DGB Bildungswerk. Rund 20 Interessierte hörten aufmerksam zu und beteiligten sich rege an der anschließenden Diskussion. 

Die 20 Frauen und Männer absolvieren zurzeit einen Sprachkurs bei uns. Sie stehen kurz vor der Prüfung für das Niveau B2 nach dem Europäischen Referenzrahmen.

„Sie sprechen schon gut Deutsch und möchten nach Kursende Arbeit finden. Darum ist jetzt der richtige Zeitpunkt, sie über ihre Rechte auf dem deutschen Arbeitsmarkt aufzuklären“, erläutert Anja Mölders von unserer Erwerbslosenberatungsstelle.

Zu diesem Zweck hat Anja Mölders Expert*innen zum Thema "Arbeitsrecht" eingeladen. Aydoğan Gül und Josephine Barsch sind Berater*innen im Projekt „Faire Integration“, das sich speziell an Menschen mit Migrations- oder Fluchthintergrund richtet.

„Viele zugewanderte Menschen wissen kaum etwas über die gesetzlichen Grundlagen im Arbeitsrecht, geschweige denn über Tarifverträge“, stellt Josephine Barsch fest.

Wenn sie mit ihrem Kollegen Aydoğan Gül über Mindestlohn, Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Zuschläge für Sonn- und Feiertage referiert, blicken beide nicht selten in überraschte Gesichter.

„Manche Unternehmen, die es mit dem Arbeitsrecht nicht so genau nehmen, nutzen diese Unkenntnis aus. Das möchten wir verhindern“, ergänzt Aydoğan Gül.   

Tatsächlich berichteten die Teilnehmenden von eigenen Erfahrungen und Fällen von Bekannten und Verwandten, welche die Berater*innen stutzig machten. So wurde einem der Status eines Arbeitsunfalls möglicherweise unterschlagen. Ein anderer berichtet von seiner Arbeit bei einer Zeitarbeitfirma, die ihn in Einsatzbereiche schickte, die so nicht in seinem Vertrag standen. 

Berater*innen referieren über Arbeitsrecht

Um diese Einzelfälle richtig beurteilen zu können, benötigen Gül und Barsch natürlich mehr Einzelinformationen und Dokumente. Grundsätzlich gaben die Berater*innen den Teilnehmenden jedoch einige Faustregeln mit auf den Weg:

  • Unterschreiben Sie niemals Dokumente, die sie nicht hundertprozentig verstehen. Dies gilt insbesondere für Arbeitsverträge
  • Dokumentieren Sie ihre tatsächlich geleistete Arbeitszeit, damit Sie im Streitfall auf Schriftliches zurückgreifen können.
  • Erkundigen Sie sich über die gesetzlichen und branchenspezifischen Regelungen zum Mindestlohn, zu Arbeitszeit- und Urlaubsregelungen sowie zu Sonderzahlungen bei Sonn- und Feiertagen.
  • Bedenken Sie bei Aufnahme eines Minijobs, dass Sie sich selbst krankenversichern müssen und dies Ihr Einkommen deutlich vermindert.
  • Beachten Sie als Leiharbeitnehmer*in, dass Sie nach spätestens neun Monaten genauso wie Ihre Kolleg*innen aus der Stammbelegschaft entlohnt werden müssen, dass Sie maximal 18 Monate in einem Leihbetrieb arbeiten dürfen und dass Sie auch nach Beendigung Ihres Einsatzes in einem Leihbetrieb Lohnanspruch bei Ihrem Arbeitgeber, der Zeitarbeitsfirma haben.
  • Melden Sie sich bei befristeten Verträgen spätestens 3 Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses und im Falle einer Kündigung unmittelbar bei der Agentur für Arbeit.
  • Bevor Sie eigenständig bei Ihrem Arbeitgeber kündigen, ziehen Sie eine Beratungsstelle oder die Agentur für Arbeit zu Rate. So kann der Verlust der Arbeitsstelle ggf. noch verhindert werden und Sie vermeiden Sperrzeiten bei Lohnersatzleistungen.
  • Vorsicht bei Aufhebungsverträgen: Durch sie erlöscht jeglicher Anspruch auf Kündigungsfristen oder Resturlaub und sie gehen in der Regel mit Sperrzeiten der Agentur für Arbeit einher. 

Die Sprachkursteilnehmenden gingen gestärkt aus der heutigen Infoveranstaltung heraus. Anja Mölders lobt die gute Vernetzung mit dem DGB Bildungswerk und plant bereits weitere Kooperationsformen zwischen der Erwerbslosenberatung und dem Projekt „Faire Integration“.

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