Sozialleistungen

Eine Frau und ein Mann schauen in ihre Unterlagen

Falls Sie sich noch im Asylverfahren befinden, erhalten Sie Leistungen nach dem „Asylbewerberleistungsgesetz“. Auch Personen, die eine Duldung besitzen, erhalten diese Leistungen. Zuständig ist das Sozialamt. Damit Sie die Leistungen erhalten, benötigen Sie ein Konto bei einer deutschen Bank.

Wenn sie einen Aufenthaltstitel bekommen haben, erhalten Sie „Arbeitslosengeld II“. Diese Leistung müssen Sie beim Jobcenter beantragen. Das Jobcenter vereinbart mit Ihnen auch Maßnahmen zum Deutsch lernen und zum Berufseinstieg.

Für weitere Fragen können Sie sich auch an unsere Beratungsstelle für Geflüchtete wenden.